Am Mittwoch untersagte das Verwaltungsgericht Wiesbaden die drohende Abschiebung eines drei Monate alten Säuglings, der ohne seine Eltern in die Türkei abgeschoben werden sollte. Das bestätigte das Gericht dem Evangelischen Pressedienst.
Laut der "SZ" wurde das Mädchen in Deutschland geboren. Nachdem die Asylanträge ihrer Eltern abgelehnt wurden, hatten diese Klage eingereicht. Eine Entscheidung gibt es hier bisher nicht. Beim Mädchen ist die Rechtslage dagegen eine etwas andere: Ihr Antrag wurde erst gestellt, nachdem das Geflüchtetenrecht im Juni verschärft wurde. Daher wurde ihr Fall im Schnellverfahren abgewickelt, der ihrer Eltern jedoch nicht. Zudem führt eine Klage nicht mehr automatisch zu einem vorläufigen Stopp der Abschiebung.
Das Gericht Wiesbaden entschied nun, dass das Kind dennoch nicht abgeschoben werden darf. In der Entscheidung heißt es hierzu: "Dass die Antragstellerin als drei Monate altes Kind nicht von den Eltern getrennt werden sollte, liegt auf der Hand." Grund sei die enge familiäre Bindung. Laut dem Gericht gab es zudem bereits zahlreiche ähnliche Gerichtsentscheidungen. Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge "sich weigert, diese mittlerweile herrschende Rechtsprechung anzuerkennen", sei unverständlich.