Vater erstochen, Gericht verhängte sechs Monate bedingte Haft

Nein, diesmal kein Flüchtling oder Migrant.

Auch in Österreichischen Familien kommen solche Taten vor.

Der 19 jährige hatte im Streit den Vater mit nur einem einzigen Stich getötet.

Die Anklage lautete auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, der Schuldspruch erfolgte wegen fahrlässiger Tötung (Strafrahmen: bis zu ein Jahr Haft oder Geldstrafe).

Richter Rainer Klebermaß sprach in der Urteilsbegründung von Notwehrüberschreitung.

Dem 19-Jährigen seien zwei gelindere Mittel zur Verfügung gestanden - entweder die bloße Drohung mit dem Messer oder auf dem Sofa im Zimmer liegende Softguns, die er als eine Art Baseballschläger verwenden hätte können.

Für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Notwehr Überschreitung, der Vater soll gewalttätig gewesen sein. Und hätte der Sohn nicht zugestochen, wäre dieser vielleicht getötet worden?

Der damals 18-jährige Angeklagte hatte am 4. August 2017 gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder im Innenhof des landwirtschaftlichen Anwesens der Familie im niederösterreichischen Bezirk Bruck an der Leitha Holzbänke zusammengebaut.

Aufgrund der Hitze an diesem Tag soll der Vater besonders gereizt gewesen sein.

Weil ihm der Montageprozess offenbar zu lange dauerte, soll er geschimpft haben.

Der Sohn flüchtete auf sein Zimmer. Der Vater nach, schlug den Sohn. Der Sohn lies es sich nicht gefallen, nahm ein Messer.

Der Stich erflogte dann beim Streit mitten ins Herz.Da war es zu spät um sein Leben noch retten zu können.

Quelle: Hier mehr dazu: http://www.krone.at/1666664

Welcher fast erwachsene Sohn lässt sich vom eigenen Vater noch schlagen?

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