Der Gleichheitsgrundsatz besagt nicht, dass man nicht zwischen verschiedenen Religionen oder Ideologien differenzieren dürfe. So gibt es ein Verbotsgesetz gegen den Nationalsozialismus, aber kein Kommunismusverbot. Beides sind zwar verfassungsfeindliche Ideologien, trotzdem ist es nicht gleichheitswidrig, den Kommunismus gegenüber dem Nationalsozialismus zu bevorzugen. Ebenso genießt Scientology, obwohl es auch eine Religion ist, nicht dieselben Privilegien wie Christentum, Judentum und Islam.
"Gleichheit vor dem Gesetz" bedeutet, dass niemand wegen seiner Ideologie, Religion oder Herkunft strenger bestraft oder zivilrechtlich bzw. verwaltungsrechtlich benachteiligt werden dürfe. Sprich Justizia und Behörden sollten einen Vergewaltiger gleich behandeln, egal ob es sich um einen rechten Oasch, einen sympathischen Linken, einen reichen Ölscheich oder um einen islamischen Asylanten handelt. Wenn es nicht um ein politisches Verbrechen geht, darf selbst ein erklärter Neo-Nazi nicht anders behandelt werden als jeder andere Verbrecher.
Warum ist es legitim, zwischen Judenkäppi bzw. Sikh-Dut und der islamischen Verschleierung zu differenzieren?
Abgesehen von der Menge betreffen die Kostümierungen von Juden und Sikh-Jungen nur die eigene Gruppe. Die islamistische Verschleierung hat hingegen auch für die Unverschleierten massive Implikationen.
In einem verschleierten Umfeld werden Unverschleierte zu Freiwild. In England wurden Tausende unverschleierte Mädchen von muslimischen Grooming Gangs missbraucht und auch in Wien hat es bereits ähnlich gelagerte Fälle gegeben. Das Kopftuch muss dann oft zur eigenen Sicherheit getragen werden, selbst wenn noch nicht die Scharia für alle gilt.