Justiz darf sich nicht nach Mob richten?

Fall Teichtmeister: Gericht soll gefälligst Rechtsempfinden der normalen Bevölkerung ignorieren und Konsument von 70.000 Kinderpornos muss keinen Tag ins Gefängnis. Schließlich ist der Kinderfreund ein zu den politisch Guten zählender Kulturschaffender.

Fall Floyd: Wehe das Gericht folgt nicht dem weltweit auf der Straße (auch 50.000 in Wien trotz Corona-Lockdowns) randalierenden Mob und ein Polizist, der einen sich seiner Festnahme widersetzenden, mit einer potenziell tödlichen Menge Fentanyl vollgepumpten, verurteilten Schwerverbrecher fixieren musste, bekommt nicht die Höchststrafe.

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CK13

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Tourix

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