Ich wandte mich später an Fau Anderl, die Präsidentin der AK um Hilfe. Ich ersuchte um Beistellung eines fähigen Anwalts um beim OGH Klage gegen das gesamte Verhalten der Justiz einzubringen.
Es kam ein eisig kalt gefühltes NEIN. Das könne Sie nicht, das könne nur die Leitung der betreffenden Bezirksstelle! Man merke also: die Präsidentin dieser Institution kann eine Mitarbeiterin wie die Leitung einer Bezirksstelle nicht motivieren mir einen aber wirklich guten Anwalt zu stellen? Nix für ungut, aber das scheint mir in höchstem Maß unglaubwürdig!
Sehen Wir also tiefer in die AK zu diesem Thema hinein:
Die AK erstellt in den Bezirksstellen Halbjahresbilanzen die eine Auswertung der Anerkennungsquoten bei BU-Pensionsklagen zeigen. Diese Auswertung empfinde ich als sehr unscharf, aber gerade noch ausreichend für weiter Analysen, Vergleiche.....
Die AK ist also sehr gut informiert, was da so an den Sozialgerichten geschieht.
Aber ,was tut die AK dagegen? (ausser ab und zu in den Medien die schlechten Anerkennungsqouten zu kritisieren) Nun, nach aussen erkennbar NIX! Sie verfeinert die Statistik NICHT, sie kann also NICHT die einzelnen Richter und die einzelnen Gutachter auswerten!
Da würde die AK nämlich klar sehen! (und staunen).
Wenn ich das Verhalten der AK betrachte, komme ich zu dem Schluss, dass die AK genau über die Zustände bei den Pensionskassen und bei den Sozialgerichten Bescheid weiss. Sie weiss, dass weder die EVO noch die Leitlinien der Deutschen Rente beachtet werden.u.s.w.
Ich schließe auch aus dem Verhalten der AK, dass es nicht gewollt ist hier für die Mitglieder einzutreten!