- Lifeline soll sich zum Zeitpunkt der Rettungsaktion in libyschen Hoheitsgewässern befunden haben.

- Lifeline soll Anordnungen der libyschen Küstenwache missachtet haben.

- Lifeline soll ihr AIS-Signal ausgeschaltet haben um ihren Standort zu verschleiern.

- Lifeline war ohne Flagge unterwegs.

- Aufgrund der unzureichenden Ausrüstung hat sich nicht nur die Besatzung selbst sondern auch die aufgenommenen Personen in unnötige Gefahr gebracht.

Stimmen die Vorwürfe dann sind auch entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Durch die Beschlagnahmung der "Lifeline" dürfte sie für die nächste Zeit für "RETTUNGSAKTIONEN" ausfallen.

2
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

philip.blake

philip.blake bewertete diesen Eintrag 29.06.2018 20:13:44

Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 29.06.2018 15:37:50

Noch keine Kommentare

Mehr von Mag. Robert Cvrkal