
Das Fortpflanzungsmedizingesetz, also das Gesetz, das die künstliche Zeugung von Kindern regelt, wurde in den letzten Wochen und Monaten neu gestaltet. Ziel der Beamten und Politikerinnen war es, die umstrittene Fortpflanzung für Homosexuelle gerechter zu gestalten.
Was bewirkt also die neulich beschlossene Gesetzesvorlage und sind homosexuelle Paare nun mit Heterosexuellen gleich gestellt?
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Betrachtet man den Gesetzestext, sieht man, dass es keine großen Änderungen gibt. Mit der nun geltenden Neuerung können homosexuelle Frauen, soweit sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, künstlich befruchtet werden.
Heterosexuelle Paare, wenn sie verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft leben, alle anderen Möglichkeiten der Befruchtung aussichtslos sind oder ein Geschlechtsverkehr nicht möglich ist, können ebenfalls auf eine Samen- oder Eizellenspende zurückgreifen. Die Spende darf immer nur von jeweils einer Person sein.
Das Alter des Mannes wird nicht hinterfragt. Bei den austragenden Frauen gilt eine Altersbeschränkung von 45 Jahren. Die Eizellenspenderin muss zwischen 18 und 30 Jahren alt sein. Bei Männern gibt es eben egal ob Spender ohne werdender Vater offenbar keine Regelung.
Zwei Punkte sind klipp und klar geregelt. Die Behandlung von Eizellen und die Verwendung von Eizellen: Das Behandeln und Modifizieren der Keimzellenbahn ist unter allen Umständen verboten. Das heißt in Österreich darf nicht bereits vor der Befruchtung im Mutterleib entschieden sein, wie das Kind aussehen wird, welches Geschlecht es hat oder welche Begabungen. Genauso strikt verboten ist der Handel mit Samen- oder Eizellenspenden. Die bei Verstößen geltenden Strafen wurden auf bis zu eine maximale Höhe von 50.000 Euro festgelegt.
Selbstverständlich dürfen Samen- oder Eizellenspenden nur mit Einverständnis des Spenders oder der Spenderin verwendet werden. Das Kind hat das Recht, so es das will, ab 14 Jahren Einsicht in die Akten ihres/-r Spender/-in haben.
Die Änderungen bringen also Erleichterungen für lesbische Paare. Männer, die ihren Kinderwunsch erfüllen möchten sind im Gegensatz dazu, nach wie vor auf eine Adoption angewiesen.
Heterosexuelle als auch homosexuelle Menschen profitieren von den Änderungen im Fortpflanzungsgesetz sofern sie in einer Partnerschaft leben. Das Parlament hat im Sinne eines gerechteren Österreichs gehandelt. Also: künstliche Befruchtung nun für alle!