Energiewende-Knaller: EU-Recht verbietet Finanzierung von Ausfall-Sicherungs-Gaskraftwerken

„Backup-Kraftwerke dürfen nicht laufen. Sie sitzen da und warten, bis sie gebraucht werden. Für diese Leistung muß irgendjemand bezahlen. Das sind natürlich wir, die Bürger. Blöd, aber ist so, sonst geht das Licht aus. Eine kluge Kanzlei hat jetzt aber herausgefunden, dass wir das gar nicht dürfen, also die Kraftwerke dafür bezahlen, dass sie bereit stehen. Das verbietet nämlich die EU.“

(Zitat Christian Wiesner @ChristianHJW auf TwitterX)

Das Handelsblatt zu dem Fall etwas trockener:

Ein Papier kommt zu dem Schluß, daß die von Wirtschaftsministerin Reiche geplanten Beihilfen für Gaskraftwerke gegen EU-Recht verstoßen. Eines ihrer zentralen Projekte gerät in Gefahr.

Die deutschen „Erneuerbaren Energien“ – also hauptsächlich Windkraft und Photovoltaik, sind nicht grundlastfähig – liefern also fast immer zu wenig oder zu viel Strom. Da nach dem Hauptsätzen der Thermodynamik (1 und 2) und den Erkenntnissen Kirchhoffs und anderer stiller Stars der modernen Industriezivilisation ein Stromnetz stets genau so viel Energie transportieren muß, wie gerade angefordert wird, wird das bundesdeutsche Netz destabilisiert. Um das zu verhindern, muß uns das Ausland laufend unseren Überschuß abnehmen oder unsere Lücken füllen (mit Kern- und Kohlekraft!). Da die Hilfe unserer zunehmend ungeduldig werdenden Nachbarn nicht immer sicher ist, sollten bei Dunkelflaute, Hellflaute oder Dunkelbrise, mindestens 30 Tage im Jahr eigene schnell hochfahrbare Gas-Kraftwerke Unterdeckungen verhindern.

Die Energieversorgung nach dem MOtto „Sonne und Wind schicken keine Rechnung“ ist also etwa doppelt so teuer wie die bisherige, da man zwei Energie-Beschaffungssysteme braucht: 30.000 Windräder und Millionen Solar-Panneele PLUS etliche Gaskraftwerke!

Nun hat ausgerechnet der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe dem einen Riegel vorgeschoben, weil deren Anwälte feststellten, daß die öffentliche Finanzierung der zweiten Gas-Infrastruktur nach EU-Recht offenbar ILLEGAL ist.

Zitat Handelsblatt:

Die auf Wettbewerbs- und Vergaberecht spezialisierte Kanzlei K&L Gates kommt in einem Gutachten für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu dem Ergebnis, dass die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplanten Back-up-Kraftwerke im Umfang von 20 Gigawatt (GW) Leistung nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.

Seltsam – ein Energiewende-Superprofiteur will die Energiewende sabotieren? Warum?

Unterstützer der Position der DUH, die „Klima-Union“ der CDU/CSU, verlangen weniger Staat, sondern mehr Markt bei der Energiewende. Wie das in einem grundsätzlich plansozialistischen Projekt gehen soll, wird nicht beantwortet. Von der DUH wird lapidar auf die üblichen Luftschlösser verwiesen:

„Erneuerbare Energien, Flexibilität und Speicher müssen Vorrang genießen“

Was heißt „Flexibilität“? Vermutlich auch das, was Wirtschaftsminister Habeck uns vor zwei Jahren empfahl: Wäsche waschen, wenn der Wind weht – dann trocknet die nasse Wäsche auch gleich schneller draußen.

Aber nur, wenn es nicht gleichzeitig schüttet, würde ein Klimaleugner einwenden. Und was, wenn es wochenlang nicht windet? Soll die schmutzige Wäsche sich dann so lange stapeln? Was sagen Familien mit Kleinkindern dazu?

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