Das Wechselmodell als Standard? Wie utopisch!

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In der Geschichte des Familienrechts wurde die Gleichberechtigung in den letzten 40 Jahren recht konsequent übergangen. Während man 1977 das letzte Gesetz, welches Frauen bei ihrer Berufswahl eingeschränkt hat, entsorgte, und in der Folgezeit, z.B. durch Anpassungen im Mutterschutz, biologische Nachteile kompensiert hat, hat sich im Familienrecht erstaunlich wenig getan. Wenn nennenswerte Änderungen kamen, dann waren sie oft nur das Ergebnis der Verurteilung Deutschlands durch höchste Gerichte. Dahingegen wurde in Skandinavien die Familienpolitik 40 Jahre lang auch als aktive Väterpolitik betrieben. Da ist es heute normal, dass Väter ihren Anteil an der Erziehung übernehmen und Frauen eine höhere Vollzeitquote haben. In Deutschland hat sich die Familienpolitik hingegen seit den Siebzigern hauptsächlich darum bemüht, Müttern das Leben angenehmer zu gestalten.

Während unverheiratete Mütter Anfang der 60er noch das Sorgerecht beantragen mussten (ansonsten hatte das Jugendamt die Vormundschaft), waren unverheiratete Väter nicht einmal mit dem Kind verwandt. Seit 1970 bekommen unverheiratete volljährige Mütter automatisch das Sorgerecht. Unverheirateten Vätern war diese Möglichkeit bis 1998 komplett verwehrt, selbst wenn die Mutter das wollte.

Als ich 1996 die Vaterschaft meines Sohnes anerkannte und den freundlichen Herren im Jugendamt fragte, was ich tun müsste, um das Sorgerecht für meinen Sohn zu bekommen, sagte mir dieser „Gar nichts. Wenn der Mutter was passiert, können sie versuchen, ihn zu adoptieren“ und fügte mit einem Blick auf mein damals eher künstlerisches Outfit hinzu „Und wenn der Richter es ihnen zutraut, bekommen Sie dann das Sorgerecht.“ Ich habe dann also lieber meine Ex-Frau geheiratet. Dadurch wurde mein Sohn rückwirkend ein eheliches Kind. Das war damals einfacher.

Erst nach der großen Kindschaftsrechtsreform von 1998, welche auch das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung zum Standard machte, war es dann auch möglich, dass unverheiratete Väter das Sorgerecht bekamen. Allerdings nur, wenn die Mutter eine Sorgerechtserklärung unterschrieb. War der Vater vorher in Ungnade gefallen und verweigerte die Mutter die Unterschrift, war es Vätern unmöglich, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Insofern war auch diese Änderung eher ein Entgegenkommen für die Mütter als der Wunsch, sich der Gleichberechtigung anzunähern.

Erst seit 2013 hat der Gesetzgeber nun auch dem unverheirateten Vater die Möglichkeit eingeräumt, auch gegen den Willen der Mutter, das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Das ist zwar ein richtiger Schritt, aber noch weit von einer grundgesetzlich vorgesehenen Gleichberechtigung entfernt. Im Zweifelsfall müssen Väter immer noch Geld vor Gericht verbrennen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter bekommen wollen.

Von einem regelmäßigen Umgang reden wir da noch gar nicht. Von dem sind wir bei Verheirateten ebenso wie bei unverheirateten Vätern noch meilenweit entfernt, vor allem, wenn die Mutter die Option Teilzeit und Unterhalt finanziell attraktiver findet.

Umgang ist also gegenwärtig damit auch noch nicht gesichert. Von gleichberechtigter Kinderfürsorge ganz zu schweigen. Der Europarat fordert diese allerdings. In seiner einstimmig angenommenen Resolution 2079 werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die paritätische Doppelresidenz als Standard einzuführen.

Erstaunlicherweise hört man von feministischer Seite kaum Begeisterungsrufe über diese Bewegung in Richtung Gleichberechtigung. Dabei werden die Feministinnen in jeder Diskussion zur Überflüssigkeit ihrer Bewegung nicht müde zu betonen, dass sie ja für die Gleichberechtigung beider Geschlechter eintreten, indem sie die Aufhebung der Rollenklischees fördern. Vermutlich hat ihnen aber noch niemand verraten, dass der entscheidendste Rollenwechsel jener der Väter wäre, die sich um ihre Kinder kümmern wollen. Wenn Männer hier endlich Rechtssicherheit hätten, dass dieses familiäre Engagement auch noch nach dem Zerbrechen der Familie bestand haben kann, würde es sicherlich leichter fallen sich schon in der Partnerschaft darauf einzulassen. Allerdings haben wir gegenwärtig noch ein Sorgerecht, welches spätestens nach der Trennung die Rolle rückwärts für einen Rollenverständnis der 50er Jahre vollzieht.

Die einzigen, die sich zu diesem Thema gerne lautstark zu Wort melden, sind die armen alleinerziehenden Mütter von Mütterlobbies und anderen Selbsthilfe-Mütterinitiativen, die ihre Felle davon schwimmen sehen. Die sind natürlich wenig begeistert, bei der Aussicht, dass der Vater künftig standardmaßig das Recht hat, sich gleichberechtigt um die Kinder zu kümmern. Schließlich drohen ihnen damit auch große Anteile vom Unterhalt verloren zu gehen. Das scheint weniger attraktiv zu sein, als im Austausch eine Menge freie Zeit zu bekommen, die sie nutzen könnten, um an der eigenen Karriere zu arbeiten.

Die FDP scheint sich nun wirklich darauf vorzubereiten, ein Alleinstellungsmerkmal für die Bundestagswahl 2017 zu generieren. Am Wochenende haben sie ihr Programm für die Bundstagswahl 2017 beschlossen, und das Thema #doppelresidenz2017 ist dabei ein ganz großes Thema gewesen.

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Sobald das Thema irgendwo in den sozialen Netzwerken aufgegriffen wird, tauchen die Mütter aus den Mütterinitiativen und anderen Mütterlobby-Organisationen auf und beten ihre alternative Fakten runter. Nach denen hinterlässt dieses Modell, welches mittlerweile in 22 europäischen Ländern Standard ist, traumatisierte Kinder en masse. Auch wenn sie dafür leider bislang, jenseits von Einzelmeinungen, wie jenen des Juristen Dr. Martin Löhnig, keine wirklich schlüssigen Studien vorweisen können. Im Gegensatz zu den Wechselmodell-Verfechtern, zu denen unter anderem auch der Verband beruftätiger Mütter e.V. gehört. Eine der umfangreichsten Studien zu diesem Thema, kommt zum Beispiel aus Schweden, wo 30-40% der Kinder nach der Trennung im Wechselmodell leben. Diese kommt zu einem sehr deutlichen Ergebnis.

"Children with non-cohabitant parents experience more psychosomatic problems than those in nuclear families. Those in joint physical custody do however report better psychosomatic health than children living mostly or only with one parent. Longitudinal studies with information on family factors before and after the separation are needed to inform policy of children's postseparation living arrangements."

Kinder aus Residenzmodell-Haushalten (non-cohabitant parents) leiden häufiger an psychosomatischen Problemen, als jene die in Kernfamilien groß werden. Kinder aus Wechselmodellhaushalten (joint physical custody) haben einen besseren Gesundheitszustand, so das Ergebnis der Studie.

Wenn man die ganzen Verschwörungstheorien liest, in welchen die ach so mächtige Vaterlobby (die es nicht einmal schafft, 50 Leute zur Demonstration auf die Straße zu bringen) den Europarat bei seiner Resolutions 2079 zu manipulieren, dann könnte man das Gefühl kriegen, dass die Waffenlobby der NRA in Amerika ein Dilettantenverein ist. Falls man als PsychologiestudentIn Anschauungsmaterial für eine vorangeschrittene paranoide Psychose haben möchte: Hier werden sie gewiss fündig.

Schöne Beispiele für den Begriff "postfaktisch" findet man auf einem aktuellen Post von Daniel Föst (FDP), in dem er die Diskussion auf dem Parteitag schon einmaal ankündigte.

danielle macinnes https://www.facebook.com/daniel.foest.Bundestag/posts/1121683144603070

Auf die AnhängerInnen der Mütterlobby war voller Verlass.

Als beliebtes "Argument" gegen einen Standard "Wechselmodell" wird immer wieder angeführt, dass es keinen Standard im Sorgerecht geben könne. Komischerweise beschwert man sich über einen Standard in Sorgerecht nur, wenn es nicht wie gegenwärtig heisst "das Kind kommt zur Mutter". Das größte Problem dieser "Kritiker" ist vermutlich in einer Sprachverwirrung begründet.

Es gibt einen Unterschied zwischen „Pauschal“ und „Standard“.

Eine Standardlösung beschreibt der DUDEN als "grundlegende Lösung". Das heißt eine Lösung, die jeder bekommt, auf der man aufbauen kann. Natürlich können sich beide Parteien hier auf Augenhöhe auch auf Abweichungen vom Standard einlassen.

Pauschal hingegen definiert der Duden als "im Ganzen, ohne Spezifizierung" oder "sehr allgemein [beurteilt], ohne näher zu differenzieren".

Ein Beispiel wie sich das im allgemeinen Leben auswirkt:

Bei einem Onlinehänder gibt es einen Standardversand. Der ist erstmal die Basis für den Kaufvertrag. Der kostet bei Bestellungen unter einem Mindestwert, z.B. 3 Euro, und man wartet 2-3 Tage. Dazu wird aber niemand gezwungen, wenn die Ware verfügbar ist. Sollen die Logistikabteilung und der Kurier etwas schneller arbeiten, zahlen Sie einen Aufpreis und Sie bekommen es schneller, je nach Händler sogar am selben Tag.

Ein Pauschalversand heißt: Friss oder stirb. Wenn ein Versandhaus pauschal den Versand abrechnet, wartest du halt. Wenn du nicht warten willst, musst du zu einem anderen Händler gehen.

Das Wechselmodell als Standard bedeutet nicht, dass es allen Trennungsfamilien aufgezwungen wird, egal, wie die Umstände aussehen, oder ob ein Elternteil überhaupt die Zeit aufbringen will. Das wäre nur in einer Pauschallösung der Fall, die "sehr allgemein [beurteilt], ohne näher zu differenzieren".

So eine Pauschallösung will aber keiner, auch die FDP nicht. Deshalb steht auch im Wahlprogramm die Einschränkung drin "Wenn es dem Kindeswohl entspricht".

Katja Sudings, gerade als stellvertretende Bundesvorsitzende der F.D.P. bestätigt, fasst das in einem aktuellen Interview in der Welt wie folgt zusammen.

"Wir fordern nicht, dass künftig alle Trennungskinder im Wechselmodell betreut werden. Es geht nur um die Fälle, die vor Gericht landen. Alle Eltern, die sich gütlich untereinander auf ein Betreuungsmodell einigen, sollen das auch weiter tun. Da würden wir uns niemals einmischen. Aber es gibt auch die Fälle, in denen Vater und Mutter sich nicht einigen können. Hier möchten wir, dass das Gericht in Zukunft als Regelfall die Doppelresidenz annimmt."

Es wird davon ausgegangen, dass zwei Menschen, die sich bereit erklären, gemeinsam die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen (was die Mutter durch Austragen der Schwangerschaft, und der Vater durch Anerkennung der Vaterschaft tut), beide die sittliche Reife haben, für das Wohl des Kind zu sorgen. Es wäre wohl ein unangebrachter Sexismus davon auszugehen, dass diese Qualifikation nur bei einem Geschlecht liegen kann.

Wenn der eine Elternteil nun sagt: „Hey ich will aber gar nicht das Kind betreuen", dann kann man ihn natürlich nicht zwingen. Wenn Mutti sagt: "ich will lieber auf meinen Vorstandsposten hinarbeiten“, kann sie das natürlich tun. Dann muss sie ihre Fürsorgepflicht halt durch Barunterhalt leisten, wie Männer das heute auch tun.

Wenn ein Elternteil sagt: "Der andere Elternteil kann sich gar nicht um das Kind kümmern, weil er oder sie AlkoholikerIn oder gewalttätig ist", dann kann dieser Elternteil natürlich auch bei einem Standard Wechselmodell erfolgreich fordern, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei ihm kommt. Im Zweifelsfall entscheidet dann - UND ERST DANN - ein Gericht, denn nicht alles, was Eltern manchmal für kindeswohlabträglich halten, ist es bei neutraler Betrachtung wirklich kindeswohlabträglich und manchmal kann man auch einem nackten Mann einfach nicht in die Tasche greifen, weshalb es nicht immer Verweigerung ist, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Davon kann ich als Unterhaltsberechtigter auch ein Lied singen.

Im Endeffekt entscheidet das Gericht also nur, wenn die Eltern sich vor Gericht nicht einigen können, ob der Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil bleibt, oder wie hoch der angemessene Unterhalt ist. Preferierte Option soll aber das Wechselmodell sein.

Wenn nun auffälig viele Elternteile meinen, mit der Drogen- oder Gewaltkeule ihren Egoismus durchzusetzen, indem sie ihren gehassten Ex-Partner diskreditieren, dann wird der Gesetzgeber irgendwann mit sorgerechtlichen Konseqquenzen drohen müssen, alleine schon, damit die tatsächlichen Opfer geschützt werden und eine gründliche Einzelfall-Betrachtung nicht an der Überlastung der Gerichte scheitert und man einfach sagt: "Ach, schon wieder eine Mutter die nicht auf den Unterhalt verzichten mag".

Natürlich sind auch nicht alle Väter Engel (auch hier unterscheiden sie sich nicht von den Müttern).

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird bei einem Standard "Wechselmodell" diese Klagewelle schnell abebben, wenn diese Mütter feststellen, dass ihren Horrorszenarien immer weniger geglaubt werden, und sie mit ungerechtfertigten Klagen sinnlos Zeit und IHR Geld vor Gericht verbrennen.

Und die Vermutung, dass gleichberechtige Eltern alleine Lösungen finden, bestätigt sich nicht nur durch die schwedischen Erfahrungen, sondern auch auch durch die deutschen Erfahrungen mit der Änderung des Kindschaschaftsrecht von 1998. Wenn Eltern erkennen, dass Gerichte die gleichberechtigte Option preferieren, lösen sie eher ihre Probleme gleichberechtigt auch ohne Gerichte.

Kein Wunder also, wenn sich neben der Alleinerziehenden Lobby auch die Familienanwälte bevorzugt gegen dieses Modell positionieren.

Die 1998 von der Alleinerziehendenlobby prophezeite Klagewelle ebbte jedenfalls schnell ab, nachdem die SorgerechtsverweigerInnen merkten, dass man nicht mit jeder haltlosen Unterstellung vor Gericht durchkommt. Selbst jene Eltern, die anfangs gegen das gemeinsame Sorgerecht vorgehen wollten, haben später mehrheitlich zugegeben, dass das gemeinsame Sorgerecht ihre negativen Erwartungen nicht erfüllt hat. Im Gegenteil, sie waren zufriedener, weil nicht mehr die ganze Verantwortung auf ihren Schultern lag. Väter, die Anteil am Leben ihrer Kinder haben, zahlen zum Beispiel zuverlässiger Unterhalt. Bei Paaren mit großem Einommensunterschhied ist der natürlich auch im Wechselmodell ein Thema. Das alles ist sehr schön in der Studie, die Professor Proksch im Auftrag des Justizministerium erstellt, hat nachzulesen. Wer dafür keine 79€ ausgeben möchte, findet mit etwas Recherche das PDF auf den Servern des Justizministeriums. Die ändern leider gefühlt alle drei Wochen die Verzeichnisstruktur, weswegen das Verlinken dorthin nicht viel bringt.

Bei der Betrachtung der Anzahl von Sorgerechtsfällen, die gegenwärtig vor Gericht behandelt werden müssen, ist die Forderung nach einem Standard Wechselmodell der einzige sinnvoll gangbare Weg, um die - gerade von der Mütterlobby - bemängelte Urteilsqualität zu optimieren und den gegenwärtigen Sexismus im Familienrecht zu beenden.

Standardmäßig ist davon auszugehen, dass beide Eltern in der Lage sind, sich verantwortungsvoll um die Kinder zu kümmern. Wenn Papas manchmal risikoreicher mit den Kindern spielen, ist das ebensowenig eine Kindeswohlgefährdung, wie wenn Mamas manchmal etwas übervorsichtig wirken. Die Kinder lieben dafür beide Eltern.

Gesetze sollten hier ein möglichst hohes Maß an Gleichberechtigung zwischen den Eltern schaffen, damit Gerichte sich nur um jene Fälle kümmern müssen, wo Eltern nicht in der Lage sind, mit dem ihnen gegebenen Vertrauen verantwortungsvolle Lösungen zu finden, um im Zweifelsfall die Frage des Kindeswohls zu klären.

Wenn die Mütter gegen einen Standard-Wechselmodell wettern und so tun als wären gewalttätige, drogenabhängige Väter der Standard vor deutschen Gerichten, und glauben, dass deswegen in der Rechtsprechung anders herum verfahren werden müsste, dann frage ich mich schon ein wenig, wie weit es mit dem Verantwortungsbewusstsein solcher Mütter ist, wenn sie mit den Segnungen der Familienplanung so schlecht umgehen konnten, dass sie mit so vielen Vollpfosten am laufenden Band Kinder in die Welt gesetzt haben.

Letztendlich haben Frauen hier eigentlich von der Pharmaindustrie und vom Gesetzgeber alle Möglichkeiten an die Hand gegeben bekommen, dass es absurd ist, davon zu sprechen, Mütter wären rechtlos, wenn der Gesetzgeber dafür sorgt, dass Eltern entsprechend des Artikel 6 unseres Grundgesetzes gleichberechtigt der Pflicht zur Fürsorge nachkommen.

Im Grunde genommen sind die meisten "KritikerInnen" keine Kritiker, denn dafür fehlen ihnen meistens wirklich sachliche Argumente, welche als Kritik bezeichnet werden könnten. Die meisten von ihnen sind Besitzstandswahrerinnen, die sich leider nicht daran gewöhnen wollen, dass Gleichberechtigung, nachdem wir sie seit 40 Jahren im Arbeitsrecht haben, nun langsam auch im Familienrecht ankommt.

Wenn ich das postfaktische Gezeter der Mütterlobby in den sozialen Netzwerken sehe, denke ich immer an das letzte Mirna Funk Interview in der Editions F, wo sie sich fast menschenverachtend über die wütenden, alten, weißen Männer geäußert hat. Wäre ich Mirna Funk und die Edition F würde mich zu den Aufständen im Internet du dem jüngsten F.D.P-Beschluß interviewen, würde ich das vermutlich so beschreiben:

"Deswegen bäumen sich ja auch die alleinerziehenden Mütter gerade noch mal auf. Wie ein Tier kurz vorm Tod. Sie spüren sehr wohl, dass die Zeit für sie gekommen ist.“

Hoffen wir, das Sie sich in der schönen neuen Welt der Gleichberechtigung zurecht finden werden. Ich wette es gibt noch ein paar alte weiße Männer, welche diese Erfahrung, die sie nach den 70ern gemacht haben, gerne weitergeben.

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